ArbSchG §10, ASR A2.2 und DGUV A1/205-023
Die Teilnehmer lernen das richtige Verhalten im Brandfall mittels Theorie und Praxis, sowie im Falle einer Räumung von Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Mögliche Brandgefahren gilt es nicht nur durch präventive Maßnahmen zu vermeiden, Ihre Mitarbeiter sollten ebenso über die Bekämpfung von Entstehungsbränden an ihren Arbeitsplätzen informiert werden.
Wir führen in Ihren eigenen Räumlichkeiten qualifizierte Brandschutzunterweisungen durch. Sie erhalten eine gesetzeskonforme Unterweisung Ihrer Beschäftigten und erhöhen dadurch Ihre Rechtssicherheit.
Gerne führen wir auch, im Rahmen der Unterweisung oder auch zusätzlich, eine praktische Löschübung mit Ihren Mitarbeitern durch.
Fragen Sie uns einfach nach einem unverbindlichen Angebot.