ArbSchG §12, BGV V1 § 4 und ASR 2.2 Punkt 7.2
Die jährlichen Unterweisungen sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
Mögliche Brandgefahren gilt es nicht nur durch präventive Maßnahmen zu vermeiden, Ihre Mitarbeiter sollten ebenso über die Bekämpfung von Entstehungsbränden an ihren Arbeitsplätzen informiert werden.
Wir führen in Ihren eigenen Räumlichkeiten qualifizierte Brandschutzunterweisungen durch. Sie erhalten eine gesetzeskonforme Unterweisung Ihrer Beschäftigten und erhöhen dadurch Ihre Rechtssicherheit.
Gerne führen wir auch, im Rahmen der Unterweisung oder auch zusätzlich, eine praktische Löschübung mit Ihren Mitarbeitern durch.
Fragen Sie uns einfach nach einem unverbindlichen Angebot.